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EU Datenschutz-Grundverordnung

Liebe Freunde des Polizeichores Nürnberg. Wir haben in der Vorstandssitzung vom 05.02.2020 die Datenschutzverordnung für den Polizeichor Nürnberg beschlossen. Nachfolgend wird die Fassung für die Homepage bekannt gegeben.

Der Polizeichor Nürnberg nimmt den Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder und Partner sehr ernst; er hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz sowohl von ihm als auch von externen Dienstleistern beachtet und eingehalten werden. Die Beachtung dieser Verpflichtung wird vom Polizeichor regelmäßig kontrolliert. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten erfolgt zum einen mit Einverständnis des Dateninhabers, andererseits ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pflichten des Polizeichores. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur aus zwingenden Gründen und im Interesse des Polizeichores Nürnberg. Das betroffene Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, sich über die Verwendung und den Verbleib seiner geschützten Daten zu informieren; es hat Anspruch auf Dokumentation der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf sich selbst. Es hat das Recht, jederzeit eine erteilte Einwilligung zu widerrufen und die Löschung seiner Daten zu verlangen. Art. 17 DS-GVO

Partner des Polizeichors und Dritte werden durch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die verantwortlichen des Polizeichores Nürnberg in gleicher Weise geschützt. Es findet kein Verkauf oder unentgeltliche Weitergabe von Daten Dritter oder Partner des Polizeichores statt, es sei denn es läge eine entsprechende Einwilligung vor.

Bei Einschaltung externer Dienstleister, denen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, ist durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages sichergestellt. dass die Datenschutzbestimmungen in gleicher Weise auch vom beauftragten Unternehmen eingehalten werden.

Im Falle des Widerrufs oder der Anzeige von falsch erhobenen Daten werden diese sofort gelöscht, Art. 21, 18 DS-GVO. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art 77 DS-GVO i. V. mit § 19 BDSG) wird ausdrücklich hingewiesen. Für uns zuständig ist: Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27 in 91522 Ansbach; Telefon 0981 53 - 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Für Datenschutz und Datenverarbeitung im Polizeichor Nürnberg ist verantwortlich: Günther Schubert, Polizeihauptkommissar a.D.; Katzwanger Hauptstrasse 143 in 90453 Nürnberg; Tel. 0911 6427874; E-Mail: info@polizeichor-nuernberg.de

Auf ein Wiedersehen bei unseren Veranstaltungen / Auftritten usw. freut sich euer Polizeichor Nürnberg

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